Schädlingsbekämpfung – Wer trägt die Kosten?

May 4, 2026
6
Min.

Inhaltsverzeichnis

Teilen

Kostenlos beraten lassen

Lassen Sie sich unverbindlich von unseren Experten beraten.

Schädlingsbefall in einer Mietwohnung wirft fast immer dieselbe Frage auf: Wer zahlt den Kammerjäger? Die Antwort ist nicht immer einfach – denn die Kostenfrage hängt von der Ursache des Befalls ab, und die lässt sich nicht immer eindeutig klären. Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Grundlagen, zeigt an typischen Beispielen, wer in welchen Fällen zahlt – und was Mieter und Vermieter tun sollten, um sich abzusichern.

Die Grundregel: Ursache entscheidet über Kosten

Im deutschen Mietrecht gibt es keine pauschale Regelung, die Schädlingsbekämpfung automatisch dem Vermieter oder dem Mieter zuweist. Entscheidend ist die Ursache des Befalls – und wer dafür verantwortlich ist.

Der Grundsatz lautet: Wer den Befall verursacht oder ermöglicht hat, trägt die Kosten. Das klingt einfach – ist in der Praxis aber häufig der Ausgangspunkt für Streit, weil sich die Ursache nicht immer zweifelsfrei feststellen lässt.

Wann zahlt der Vermieter?

Der Vermieter ist nach § 535 BGB verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Schädlingsbefall, der auf bauliche Mängel oder strukturelle Gegebenheiten des Gebäudes zurückzuführen ist, fällt in diese Kategorie – und damit in die Kostenpflicht des Vermieters.

Typische Fälle, in denen der Vermieter zahlt:

Bauliche Mängel

Risse in der Fassade, undichte Leitungsschächte, defekte Kellerabdichtungen oder schlecht gesicherte Lüftungsöffnungen ermöglichen Schädlingen das Eindringen ins Gebäude. Wenn der Befall auf solche strukturellen Schwachstellen zurückzuführen ist, liegt ein Mangel der Mietsache vor – und der Vermieter muss sowohl die baulichen Mängel als auch die Schädlingsbekämpfung bezahlen.

Befall aus gemeinschaftlichen Bereichen

Wenn Schädlinge aus dem Treppenhaus, dem Keller oder der Kanalisation in die Wohnung eindringen, liegt die Verantwortung beim Vermieter – denn er ist für die Instandhaltung der Gemeinschaftsbereiche zuständig.

Altbefall beim Einzug

Wer in eine Wohnung einzieht und dort bereits einen Befall vorfindet – oder kurz nach dem Einzug einen Befall entdeckt, der offensichtlich schon länger besteht – hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung durch den Vermieter.

Befall durch Nachbarwohnungen

Wenn Schädlinge aus einer benachbarten Wohnung einwandern und die Ursache nachweislich dort liegt, ist der Vermieter als Verantwortlicher für das gesamte Gebäude zuständig.

Wann zahlt der Mieter?

Der Mieter ist für Schäden verantwortlich, die er selbst verursacht hat – das gilt auch für Schädlingsbefall, der durch das Verhalten des Mieters entstanden ist.

Typische Fälle, in denen der Mieter zahlt:

Mangelnde Hygiene

Wenn Schädlinge durch unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln, mangelnde Küchenhygiene oder unhygienische Zustände in der Wohnung angezogen wurden, trägt der Mieter die Kosten. Das gilt insbesondere bei Schaben- und Mottenbefall, der direkt auf Lebensmittelreste oder offene Vorräte zurückzuführen ist.

Einschleppen von Schädlingen

Wer Bettwanzen über Reisegepäck, Schaben über Gebrauchtmöbel oder Silberfische über Kartons einschleppt, hat den Befall verursacht – und zahlt entsprechend.

Unterlassene Meldung

Ein Mieter, der einen Befall bemerkt und ihn nicht unverzüglich dem Vermieter meldet, riskiert, für die Folgekosten haftbar gemacht zu werden – selbst wenn er die ursprüngliche Ursache nicht gesetzt hat. Denn durch das Verschweigen hat er die Ausbreitung ermöglicht.

Beschädigung der Mietsache

Wenn der Mieter durch sein Verhalten bauliche Schwachstellen geschaffen hat – etwa durch selbst verursachte Wasserschäden, die Schädlinge begünstigen – liegt die Verantwortung ebenfalls beim Mieter.

Die Grauzone: Wenn die Ursache unklar ist

In der Praxis ist die Ursache eines Schädlingsbefalls häufig nicht eindeutig feststellbar – und genau das ist die häufigste Quelle für Streit zwischen Mietern und Vermietern.

Ratten, die über die Kanalisation ins Gebäude eindringen – Vermieter oder Mieter? Schaben, die sowohl aus einem Leitungsschacht als auch aus einer benachbarten Wohnung stammen könnten – wer trägt die Kosten? Silberfische, die schon vor dem Einzug im Gebäude waren, aber erst jetzt sichtbar werden?

In diesen Fällen empfiehlt sich die Einschaltung eines professionellen Kammerjägers, der die Befallsursache fachkundig einschätzt und dokumentiert. Diese Dokumentation ist im Streitfall gegenüber Vermieter, Mieter oder auch einem Gericht von großer Bedeutung.

Wenn keine Einigung möglich ist, bleibt der Klageweg – in der Praxis aber ein letztes Mittel, das Zeit und Geld kostet. Viele Konflikte lassen sich durch klare Kommunikation, schnelles Handeln und eine professionelle Einschätzung durch den Kammerjäger bereits im Vorfeld vermeiden.

Was Mieter konkret tun sollten

Sofort schriftlich melden

Wer einen Schädlingsbefall entdeckt, muss den Vermieter unverzüglich informieren – schriftlich, per E-Mail oder Brief mit Lesebestätigung. Die Meldung sollte eine genaue Beschreibung des Befalls, den betroffenen Bereich und das Datum der Entdeckung enthalten. Fotos als Beweissicherung sind dringend empfehlenswert.

Keine eigenmächtigen Maßnahmen ohne Absprache

Wer auf eigene Faust Kammerjäger beauftragt oder Mittel einsetzt, ohne den Vermieter zu informieren, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben – selbst wenn der Vermieter grundsätzlich zuständig wäre. Eigenmächtige Maßnahmen sollten immer mit dem Vermieter abgestimmt werden.

Frist setzen

Reagiert der Vermieter nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf die Meldung – bei akutem Befall sind das in der Regel wenige Tage – kann der Mieter unter Umständen selbst einen Kammerjäger beauftragen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern. Dafür ist anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Mietminderung prüfen

Ein aktiver Schädlingsbefall kann die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigen und damit zur Mietminderung berechtigen – vorausgesetzt, der Befall wurde ordnungsgemäß gemeldet und der Vermieter hat nicht reagiert. Die Höhe der Minderung hängt vom Ausmaß des Befalls ab und sollte ebenfalls rechtlich abgeklärt werden.

Was Vermieter konkret tun sollten

Schnell reagieren

Ein gemeldeter Schädlingsbefall ist ein Mangel der Mietsache und muss zügig bearbeitet werden. Wer als Vermieter untätig bleibt, riskiert Mietminderungsansprüche und haftet für Folgeschäden.

Kammerjäger beauftragen

Gerade bei unklarer Ursache oder Befall in mehreren Wohneinheiten sollte der Vermieter unverzüglich einen professionellen Kammerjäger einschalten – nicht nur zur Bekämpfung, sondern auch zur fachkundigen Einschätzung der Ursache.

Ursache klären und dokumentieren lassen

Die Dokumentation durch den Kammerjäger ist die wichtigste Grundlage für die Kostenfrage. Ein professioneller Befundbericht kann im Streitfall entscheidend sein.

Bauliche Mängel beheben

Wer als Vermieter nur den akuten Befall beseitigt, ohne die baulichen Ursachen zu beheben, lädt den nächsten Befall geradezu ein – und haftet erneut. Nachhaltige Schadensbehebung ist sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich die bessere Strategie.

Alle Mietparteien informieren

Bei Befall in Mehrfamilienhäusern sollten alle betroffenen Parteien informiert und in die Bekämpfungsmaßnahmen einbezogen werden – transparent und koordiniert.

Sonderfall: Schädlingsbekämpfung als Betriebskosten

In einigen Mietverträgen wird die regelmäßige Schädlingsbekämpfung – etwa in Form von präventiven Kontrollen oder Maßnahmen in Gemeinschaftsbereichen – als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt. Das ist grundsätzlich zulässig, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist und es sich um regelmäßige Maßnahmen handelt.

Was jedoch nicht als Betriebskosten umgelegt werden darf: die Kosten für die Beseitigung eines konkreten, akuten Befalls, der auf bauliche Mängel zurückzuführen ist. Diese Kosten bleiben beim Vermieter.

Mieter sollten ihren Mietvertrag und die Betriebskostenabrechnungen auf entsprechende Positionen prüfen – und bei Unklarheiten nachhaken.

Fazit

Die Frage, wer die Kosten für die Schädlingsbekämpfung trägt, lässt sich nicht pauschal beantworten – sie hängt immer von der Ursache des Befalls ab. Die wichtigsten Regeln: Mieter müssen Befall sofort und schriftlich melden. Vermieter müssen schnell handeln und bauliche Ursachen beheben. Und wenn die Ursache unklar ist, schafft ein professioneller Kammerjäger mit einer fachkundigen Dokumentation die beste Grundlage für eine faire Lösung. Denn am Ende ist schnelles, gemeinsames Handeln für beide Seiten günstiger als ein langer Streit.

Haben Sie ein Schädlingsproblem?

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.